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Von
Anmelden bis Abschied nehmen
Bereits
vor der Anmeldung ihres Kindes können die Eltern den Kindergarten
im
Rahmen einer persönlichen Besichtigung und eines ausführlichen
Informationsgespräches unverbindlich kennen lernen.
Die
Anmeldung eines Kindes ist jederzeit möglich; sie erfolgt schriftlich
auf einem Anmeldeformular.
Die
Aufnahme richtet sich nach bestimmten Kriterien, die in einer
Aufnahmesatzung
festgehalten sind. Die Leiterin entscheidet entsprechend dieser
Satzung über die Aufnahme des Kindes und gibt den Eltern telefonisch
Bescheid.
Im
Rahmen des Aufnahmegespräches erhalten die Eltern alle wichtigen
Informationen über die Organisation und Arbeit des Kindergartens.
Noch
offene Fragen werden geklärt und vertragliche Regelungen durchge-sprochen.
Umgekehrt
bietet das Aufnahmegespräch den Eltern die Möglichkeit, Informationen
über ihr Kind (etwaige Besonderheiten bzgl. der familiären Situation,
Krankheiten, Gewohnheiten...) mitzuteilen.
Die
Eingewöhnung der Kinder wird sehr bewusst gestaltet. Bereits vor
dem offiziellen Eintrittstermin haben Eltern und Kinder die Möglichkeit,
an Schnuppertagen den Kindergarten kennen zu lernen.
In
den ersten Wochen unterstützen die Gruppenerzieherinnen
Eltern und Kind beim Ablöseprozess. Sie wenden sich verstärkt
dem Kind zu und tragen durch ein umsichtiges und unterstützendes
Verhalten dazu bei, dass sich das Kind schnell in der Einrichtung
wohl und geborgen fühlt.
Während
der 3-jährigen Kindergartenzeit werden entsprechend der wachsenden
Kompetenzen der Kinder unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt.
In
der ersten Zeit geht es vorwiegend um die Orientierung innerhalb
der Gemeinschaft des Hauses. Das Kind lernt die verschiedenen
Räume und deren Möglichkeiten kennen, es überblickt den Tagesablauf,
schließt erste Freundschaften und gewinnt an Selbstvertrauen und
Sicherheit.
Diese
Sicherheit bildet die Basis für entwicklungsgerechtes Lernen.
Bereits
vom ersten Kindergartentag an erhält das Kind eine gezielte Förderung
in allen Bereichen. Es baut seine Fähigkeiten stetig aus, entwickelt
Interessen und vertieft seine sozialen Kontakte.
Die
offene Arbeit ermöglicht dem Kind zudem vielfältige Entscheidungs-spielräume.
Es gewinnt dadurch rasch an Selbständigkeit und Selbstbewußtsein.
Im
letzten Jahr vor Schuleintritt erlangen die Kinder den Status
der „Pusteblumen“.
Wie
in den beiden Jahren zuvor werden die Anforderungen an sie weiter
gesteigert.
Anspruchsvolle Aufgaben und auch Verpflichtungen (wie das Kinder-parlament)
warten auf sie.
Die
Erzieherinnen behalten die Entwicklungsschritte der Kinder genau
im Auge, informieren die Eltern regelmäßig darüber und stimmen
die weiteren Fördermaßnahmen gemeinsam mit ihnen darauf ab.
Ein
Ziel unserer Bemühungen ist es, den Kindern – im Rahmen unserer
Möglichkeiten – den Weg zur Schule zu ebnen. Den Übergang in diesen
neuen Lebensabschnitt unterstützen wir auch durch eine enge Zusammenarbeit
mit der Grundschule.
Und
irgendwann heißt es dann Abschied nehmen. Nicht selten fließen
da ein paar Tränen bei allen Beteiligten, denn ein Weg, den man
über Jahre gemeinsam gegangen ist, trennt sich nun wieder.
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Aufnahmesatzung
Der
Kath. Kiga St. Franziskus steht Kindern im Alter von 2 Jahren
bis zum Schuleintritt offen, unabhängig von deren Konfessionszugehörigkeit.
Die
Reihenfolge der Aufnahme erfolgt in der Regel nach Geburtsdatum
der Kinder.
Familien
in Härtesituationen (Alleinerziehende, Krankheit eines Elternteiles...)
werden bevorzugt behandelt.
Aufgenommen
werden können auch Kinder aus umliegenden Ortschaften, sofern
nach Aufnahme der Klein-Winternheimer Kinder noch freie Kapazitäten
vorhanden sind.
Die
Aufnahme von Kindern mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen
ist grundsätzlich möglich, jedoch im Einzelfall zu prüfen.
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