Von Anmelden bis Abschied nehmen

Bereits vor der Anmeldung ihres Kindes können die Eltern den Kindergarten

im Rahmen einer persönlichen Besichtigung und eines ausführlichen Informationsgespräches unverbindlich kennen lernen.

Die Anmeldung eines Kindes ist jederzeit möglich; sie erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular.

Die Aufnahme richtet sich nach bestimmten Kriterien, die in einer  Aufnahmesatzung festgehalten sind. Die Leiterin entscheidet entsprechend dieser Satzung über die Aufnahme des Kindes und gibt den Eltern telefonisch Bescheid.

Im Rahmen des Aufnahmegespräches erhalten die Eltern alle wichtigen Informationen über die Organisation und Arbeit des Kindergartens.

Noch offene Fragen werden geklärt und vertragliche Regelungen durchge-sprochen.

Umgekehrt bietet das Aufnahmegespräch den Eltern die Möglichkeit, Informationen über ihr Kind (etwaige Besonderheiten bzgl. der familiären Situation, Krankheiten, Gewohnheiten...) mitzuteilen.

Die Eingewöhnung der Kinder wird sehr bewusst gestaltet. Bereits vor dem offiziellen Eintrittstermin haben Eltern und Kinder die Möglichkeit, an Schnuppertagen den Kindergarten kennen zu lernen.

In den ersten Wochen unterstützen die Gruppenerzieherinnen  Eltern und Kind beim Ablöseprozess. Sie wenden sich verstärkt dem Kind zu und tragen durch ein umsichtiges und unterstützendes Verhalten dazu bei, dass sich das Kind schnell in der Einrichtung wohl und geborgen fühlt.

Während der 3-jährigen Kindergartenzeit werden entsprechend der wachsenden Kompetenzen der Kinder unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt.

In der ersten Zeit geht es vorwiegend um die Orientierung innerhalb der Gemeinschaft des Hauses. Das Kind lernt die verschiedenen Räume und deren Möglichkeiten kennen, es überblickt den Tagesablauf, schließt erste Freundschaften und gewinnt an Selbstvertrauen und Sicherheit.

Diese Sicherheit bildet die Basis für entwicklungsgerechtes Lernen.

Bereits vom ersten Kindergartentag an erhält das Kind eine gezielte Förderung in allen Bereichen. Es baut seine Fähigkeiten stetig aus, entwickelt Interessen und vertieft seine sozialen Kontakte.

Die offene Arbeit ermöglicht dem Kind zudem vielfältige Entscheidungs-spielräume. Es gewinnt dadurch rasch an Selbständigkeit und Selbstbewußtsein.

Im letzten Jahr vor Schuleintritt erlangen die Kinder den Status der „Pusteblumen“.

Wie in den beiden Jahren zuvor werden die Anforderungen an sie weiter gesteigert.
Anspruchsvolle Aufgaben und auch Verpflichtungen (wie das Kinder-parlament) warten auf sie.

Die Erzieherinnen behalten die Entwicklungsschritte der Kinder genau im Auge, informieren die Eltern regelmäßig darüber und stimmen die weiteren Fördermaßnahmen gemeinsam mit ihnen darauf ab.

Ein Ziel unserer Bemühungen ist es, den Kindern – im Rahmen unserer Möglichkeiten – den Weg zur Schule zu ebnen. Den Übergang in diesen neuen Lebensabschnitt unterstützen wir auch durch eine enge Zusammenarbeit mit der Grundschule.

Und irgendwann heißt es dann Abschied nehmen. Nicht selten fließen da ein paar Tränen bei allen Beteiligten, denn ein Weg, den man über Jahre gemeinsam gegangen ist, trennt sich nun wieder.

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Aufnahmesatzung

Der Kath. Kiga St. Franziskus steht Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt offen, unabhängig von deren Konfessionszugehörigkeit.

Die Reihenfolge der Aufnahme erfolgt in der Regel nach Geburtsdatum der Kinder.

Familien in Härtesituationen (Alleinerziehende, Krankheit eines Elternteiles...) werden bevorzugt behandelt.

Aufgenommen werden können auch Kinder  aus umliegenden Ortschaften, sofern nach Aufnahme der Klein-Winternheimer Kinder noch freie Kapazitäten vorhanden sind.

Die Aufnahme von Kindern mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen ist grundsätzlich möglich, jedoch im Einzelfall zu prüfen.

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